E-Rezept

Die App zum
E-Rezept:

Neben den Einlösewegen mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem Ausdruck können Sie die Gematik-App "Das E-Rezept" mit viel zusätzlichem Komfort nutzen.
Mit der App wird die Verwaltung und Einlösung von E-Rezepten erleichtert.

Achten Sie beim Laden der App
im AppStore oder bei GooglePlay darauf
die App der Gematik auszuwählen.

Das kann die
E-Rezept-App:

Alles auf dem Smartphone

Mit der E-Rezept-App erhalten Sie Ihre Verschreibung bequem auf Ihr Smartphone. Sie können in der App auch wichtige Informationen oder die Einnahmeweise Ihrer Medikamente nachschauen.

 

Nicht mehr auf Folgerezepte warten

Sie brauchen ein Folgerezept? Im selben Abrechnungsquartal können Sie dieses bei Ihrer Praxis anfragen und es dann in Ihrer App abrufen – ohne die Arztpraxis zu besuchen.

Hinterlegen Sie die Stifts-Apotheke als Ihre Wahl-Apotheke

Sie finden in der App zudem alle Angaben zu unseren Öffnungszeiten.

 

Medikamente per Bestellung

Sie können aus der E-Rezept-App direkt Ihre Medikamente online bei uns bestellen – entweder zum Abholen , per Botendienst oder auf Wunsch per DHL.

Vorteile der
E-Rezept-App

Rezepte per App auch für Angehörige empfangen und einlösen

Die bequeme Familienfunktion

Als pflegende Angehörige werden Sie mit der Familienfunktion in der E-Rezept-App entlastet. Denn die Funktion ermöglicht es, in der eigenen App Rezepte von Familienmitgliedern mitzuverwalten und einzulösen. Das können die Rezepte der Eltern genauso wie die von Geschwistern oder Kindern sein. Die Anzahl an Profilen ist nicht begrenzt.

WICHTIG: Derzeit funktioniert eine Kommunikation zwischen Apotheke und Kunden noch nicht in der App. Nutzen Sie dazu wenn gewünscht andere digitale Wege, um mit uns zu chatten: per Mail info@stifts-apotheke.de
WhatsApp: 0 52 23 7 - 6 18 18
Amamed App

Vorraussetzung:

Für die Anmeldung in der App brauchen Sie ein NFC-fähiges Smartphone sowie
eine NFC-fähige Gesundheitskarte samt PIN von Ihrer Krankenkasse. Ob Ihre Karte bereits allen Anforderungen entspricht erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse